Neue Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB des Photographen-Handwerks(Bundesanzeiger Nr. 88 vom 15. Mai 2002 – Seite 10.436)

I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen
wird.
2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie
erstellt wurden oder vorliegen. (Digitale Bilder ,Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)
II. Urheberrecht
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden
Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu
werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
7. Die Negative oder Digitalen- Negative verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom
Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht
spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt
vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilde oder Digitalen Daten Eigentum des Fotografen.
4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen
bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den
Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
IV. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2 . Der Fotograf verwahrt die Negative oder Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative oder Daten nach drei Jahren seit
Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt er den Auftraggeber und bietet ihm die Negative zum Kauf an.
3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des
Fotomaterials.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann
bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
V. Nebenpflichten
1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche
Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder
abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern.
Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer
Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Fotograf, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
2. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber Bilder aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats
nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann der Fotograf eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: einem) Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine
weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann der Fotograf Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 (in Worten:
eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein
Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Fotografen
vorbehalten.
3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so
erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf
auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden
entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
4. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für
Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
VII. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm
im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
VIII. Digitale Fotografie
1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Fotografen.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich
übertragen wurde.
IX. Bildbearbeitung
1. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung
des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu
kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den
Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder
Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als
Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen,
wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
X. Nutzung und Verbreitung
1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für
den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen
Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf
Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
4. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich
vereinbart wurde.
5. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu
vergüten.
6. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des
Fotografen verändert werden.
7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der
Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.
XI. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind
beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der
Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Drucke

I. Geltung unserer Angebote und Geschäftsbedingungen
1. Unsere Angebote sind freibleibend.
2. Alle Angebote werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt.
3. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht
ausdrücklich widersprechen.
II. Ausführungsunterlagen
1. Der Auftraggeber versichert mit der Auftragserteilung, dass er im Besitz der Reproduktionsrechte (Copyright) für das uns übergebene Material ist. Für Schäden, die aus einer Verletzung gesetzlicher Bestimmungen – insbesondere des Urheberrechts – entstehen, haftet der Kunde allein, er hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen, sowie bei uns anfallende notwendige Rechtsverfolgungskosten zu erstatten.
2. Vom Kunden zu beschaffende Originale, Negative, Vorlagen und sonstige Unterlagen sind uns frei Haus zu liefern.
3. Porto- und Versandkosten für die Rücksendung werden nach Aufwand berechnet. Mehrkosten für besondere Versandarten (Eilboten,
Einschreiben, Transportversicherung u. a.) werden in Rechnung gestellt. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers, auch wenn die
Versandkosten von uns getragen werden.
4. Bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung infolge Diebstahl, Feuer, Wassereinbruch, etc. haften wir, sofern uns oder unseren Erfüllungs- oder
Verrichtungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, nur bis zur Höhe der üblichen Feuer-, Einbruchs- und Leitungswasserschädenversicherung.
5. Die durch uns im Rahmen der Durchführung von Aufträgen erstellten Datensätze sind unser Eigentum. Zwei Wochen nach Auslieferung des jeweiligen Auftrages werden die entsprechenden Datensätze auf unseren Systemen gelöscht. Sollen die zu einem Auftrag gehörenden Daten von uns archiviert werden, ist hierzu ein ausdrücklicher Auftrag erforderlich. Für die Übergabe der Datensätze sind wir berechtigt, eine besondere
Gebühr zu berechnen.
III. Datenlieferung, Datensicherheit und Rechtsabsicherung
1. Für Mängel, die auf Datenübertragungsfehler zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung.
2. Wir übernehmen keine Garantie für die Integrität der Datenträger und für Datensicherheit. Übersenden Sie uns nur Kopien Ihrer Originaldateien.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Abgabe der Datenträger an den Auftragnehmer eine Sicherungskopie vom Dateninhalt des Datenträgers
herzustellen. Kommt der Auftraggeber der vorgenannten Verpflichtung nicht nach und entsteht Ihm im Rahmen dieses Auftrags ein Schaden, so
haftet der Auftragnehmer nicht für solche Schäden, die dadurch vermieden worden wären, dass der Auftraggeber der vorgenannten Verpflichtung
zur Herstellung einer Sicherungskopie nachgekommen wäre.
4. Vom Auftraggeber verschuldete Fehldrucke in Folge nicht korrekter oder unvollständiger Daten werden voll in Rechnung gestellt. Der Kunde wird über Fehler und absehbare Probleme unterrichtet, sofern sie vor der Ausgabe festgestellt werden. Eventuell erforderliche Korrekturen werden auf Wunsch und soweit möglich vom Auftragnehmer unter Berechnung des jeweils gültigen Stundensatzes durchgeführt.
5. Eine Haftung für Mängel, die durch Fehler in der Software verursacht wurden, erfolgt nur insoweit, als vom Programmhersteller Schadenersatz geleistet wird.
6. Der Auftraggeber versichert, dass er die Rechte an der Benutzung der für die Ausdrucke verwendeten Originalschriften sowie an
eingebundenen Bildvorlagen hat.
IV. Liefertermine
1. Liefertermine bedürfen zur Verbindlichkeit einer ausdrücklichen Vereinbarung. Sie sind schriftlich anzugeben, wenn der ganze Auftrag schriftlich
erfolgt.
2. Höhere Gewalt, Streiks, Aussperrung, unverschuldetes Unvermögen, insbesondere unverschuldeter Maschinenstillstand, Strom- und
Wasserausfall verlängert die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.
3. Sofern nicht ein Fixgeschäft vorliegt, oder es unzumutbar ist, muss der Kunde bei Überschreiten der angegebenen Lieferfrist eine angemessene Nachfrist einräumen.
4. Sofern es nicht aus der Natur des Auftrags ausgeschlossen oder dem Kunden unzumutbar ist, sind wir zu Teillieferungen berechtigt.
5. Schadenersatzansprüche bei Lieferverzug sind, sofern uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, auf den Schaden begrenzt, den wir bei Vertragsschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt haben oder hätten erkennen müssen, voraussehen konnten, es sei denn, der Kunde hat uns bei Auftragserteilung ausdrücklich auf ein höheres Schadensrisiko hingewiesen.
V. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden, einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden gesondert berechnet.
2. Wird kein bestimmter Preis vereinbart, werden die am Tage der Auftragserteilung geltenden Listenpreise berechnet.
3. Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
4. Nach 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Zahlungseingang berechnen wir 5 % Verzugszinsen der Rechnungssumme.
5. Wir behalten uns die Ablehnung von Wechseln ausdrücklich vor. Bei Annahme von Schecks erfolgt die Zahlung erst bei Einlösung.
6. Der Kunde darf gegenüber unseren Forderungen nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten oder nicht bestrittenen Gegenforderungen aufrechnen.
7. Wir behalten uns vor, bei Auftragserteilung eine Anzahlung bis zur Höhe des vermutlichen Rechnungsbetrages zu verlangen.
8. Die Preisangaben verstehen sich rein Netto ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer.
VI. Versand und Verpackung
1. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch unsere
eigenen Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge erfolgt.
2. Alle Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden. Verpackung, Schutz- und Transporthilfsmittel werden nicht zurückgenommen, falls nicht
etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
3. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.
VII. Beanstandungen
1. Ist der Kunde Vollkaufmann, hat er die Ware unverzüglich nach Ablieferung innerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu untersuchen
und uns gegebenenfalls unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen; § 377 HGB gilt uneingeschränkt.
2. In allen anderen Fällen ist bei offen zutage tretenden Mängeln eine Rüge nur innerhalb einer Woche zulässig.
3. Bei Beanstandung müssen uns sämtliche, zum Auftrag gehörenden Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, andernfalls ist eine sofortige Prüfung und Bearbeitung der Mängelrügen nicht gewährleistet.
4. Macht der Kunde bei Reproduktion, Wiedergabe oder Vervielfältigung keine konkreten Angaben über Farbe, Helligkeit oder Kontrast, so bestimmen wir diese Eigenschaften nach billigem Ermessen.
5. Bei Drucken auf Naturpapieren, insbesondere Bütten sowie Canvas- Leinwand und Geweben, sind geringfügige herstellungsbedingte Schwankungen der Materialbeschaffenheit und Oberflächenstruktur unvermeidbar und können nicht beanstandet werden. Dies gilt ebenso für Maßdifferenzen bis zu 1%.
Für andere Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt.
6. Für Farbveränderungen an Bildmaterial infolge äußerer Einflüsse leisten wir keinerlei Ersatz, es sei denn, wir hätten eine schriftliche Garantie
für einen bestimmten Zeitraum ausdrücklich zugesichert.
7. Mängel an einem Teil der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass eine Teillieferung
für den Kunden ohne Interesse ist.
VIII. Gewährleistung
1. Prozessbedingte unvermeidliche Farb- und Tonwertabweichungen zwischen Original und Reproduktion, bzw. Datei und Ausdruck, berechtigen nicht zur Reklamation. Rügen wegen offensichtlicher Mängel müssen sofort unter Rückgabe sämtlicher Unterlagen, einschließlich unserer Lieferung, geltend gemacht werden. Bei Rückgabe unvollständiger Unterlagen kann die Reklamation weder bearbeitet werden, noch verlängert sich dadurch die Reklamationsfrist. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf Nachbesserung, die in angemessener Frist geleistet wird. Bei erfolgloser Nachbesserung kann der Auftraggeber den Rücktritt erklären oder Minderung begehren.
2. Fehlt der Ware eine zugesicherte Eigenschaft oder erleidet der Kunde infolge eines Mangels einen Schaden, der durch uns oder unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grobfahrlässig verschuldet ist, so kann der Kunde hierfür Schadenersatz verlangen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit wir nicht von unseren Zulieferfirmen entsprechenden Ersatz erhalten.
IX. Haftung
1. Alle uns überlassenen Originale, Datenträger, sonstige Reproduktionsvorlagen und Arbeitsunterlagen werden mit großer Sorgfalt behandelt. Sollte trotzdem ein Verlust, eine Beschädigung oder fehlerhafte Bearbeitung eintreten, haften wir nur in Höhe des Materialwertes. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Herstellungs- und Aufnahmekosten, Honorar- und Gagenforderungen sind von der Haftung ausgeschlossen, es sei
denn, uns fällt grobe Fahrlässigkeit zur Last.
1. Für Schäden, die dem Kunden aus unerlaubter Handlung entstehen ferner für Schäden anlässlich eines Verschuldens bei Vertragsschluss sowie für Schäden aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten haften wir nur auf Geldersatz, und nur dann, wenn uns, unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft, im übrigen haften wir nur, soweit der Schaden durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt ist.
X. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden unser Eigentum. Zur Weiterveräußerung und Weiterverwendung
ist der Kunde nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung und Weiterverwendung in Höhe unserer Auftragssumme an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen uns und unseren Kunden ist, soweit der Kunde Vollkaufmann ist, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlicher Sondervermögen ist, unser Geschäftssitz. Unser Geschäftssitz ist auch dann Gerichtsstand, wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Auftragserteilung keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Erteilung des Auftrags seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
XII. Sonstige Bestimmungen
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Die Vertragsparteien sind in einem solchen Falle verpflichtet, die mangelhafte Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, deren wirtschaftlicher
und juristischer Sinn dem der mangelhaften möglichst nahe kommt.